Durchführung von Covid-19 Testungen – Diaetolog*innen dürfen Covid-Testungen durchführen

In der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (4. COVID-19-SchuMaV), BGBl. II Nr. 58/2021, idgF., wird u.a. festgelegt, dass BetreiberInnen, KundInnnen in Betriebsstätten zur Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen nur einlassen dürfen, wenn diese einen Nachweis über ein negatives Ergebnis eines Antigen-Tests auf SARS-CoV-2 oder eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 vorweisen. Weiters besteht für zahlreiche Berufsgruppen die Verpflichtung, sich für das Betreten ihrer Arbeitsorte ebenfalls auf SARS-CoV-2 zu testen.

Um den einheitlichen Vollzug der Regelungen hinsichtlich der Auflage eines negativen Testergebnisses für das Betreten von Orten sicherzustellen, ergehen vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachfolgende Klarstellungen. Im Sinne des § 17 der 4. COVID-19-SchuMaV sind nun folgende Berufsgruppen zur Testungen befugt:

  • Gebietskörperschaften (z.B. Teststraßen),
  • Kranken- und Kuranstalten, Rehaeinrichtungen, Alten- und Pflegeheime,
  • Ärzte/Ärztinnen, Ärztliche Ordinationen, ärztliche Gruppenpraxen, Primärversor-gungseinrichtungen, medizinische Labors,
  • Zahnärzte/-innen, zahnärztliche Ordinationen, zahnärztliche Gruppenpraxen,
  • Einrichtungen gemäß § 23 SanG,
  • Naturwissenschaftliche Einrichtungen nach § 2 Abs. 2 Z 1 ÄrzteG 1998, das sind nach§ 28c EpiG beispielsweise gemeldete Apotheken etc.,
  • Freiberuflich tätige diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger/innen,
  • Freiberuflich tätige Biomedizinische Analytiker/innen,
  • Freiberuflich tätige Diätologen/-innen,
  • Freiberuflich tätige Ergotherapeuten/-innen,
  • Freiberuflich tätige Logopäden/-innen,
  • Freiberuflich tätige Orthoptisten/-innen,
  • Freiberuflich tätige Physiotherapeuten/-innen,
  • Freiberuflich tätige Radiologietechnologen/-innen,
  • Freiberuflich tätige Hebammen.

Aus diesem Grund möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Sie in Zukunft auch in meiner diätologischen Praxis in 8062 Kumberg, Grazer Straße 45b nach persönlicher Terminvereinbarung eine Covid-19 Testung machen können.

Ihre kh-diaetologie